Prozessbericht zum Prozess wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt im Zuge der Räumung

Am 27.12.2018 fand am Wiener Landesgericht in der Josefstadt ein Prozess wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt statt.

 

Am 27.12.2018 fand am Wiener Landesgericht in der Josefstadt ein Prozess wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt statt. Die angeklagte Person wurde aufgrund von Verwaltungsübertretungen am 7.12.18 bei der Räumung der Hausbesetzung Neulerchenfelderstraße 35 gemeinsam mit 16 anderen Personen zur Identitätsfestellung festgenommen. Während alle anderen (bis auf eine Person, die ihre Identiät freiwillig angab) nach mehreren Stunden im PAZ (Polizeianhaltezentrum) Rossauer Lände mit blauen Flecken und Schrammen wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, wurde besagte Person mit dem Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt, weiter festgehalten und in die JA Josefstadt überstellt. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen.

Drei Wochen später, am 27.12.2018, wurde ihr der Prozess gemacht. Im Zeugenstand zwei junge Bull*innen, die wie gute Freund*innen wirken.

Der Vorwurf: Die angeklagte Person hätte die Anfertigung eines Lichtbildes verweigert und um das zu verhindern, einer der beiden Bull*innen einen gezielten Stoss mit dem Ellbogen gegen die Brust versetzt.

Die angeklagte Person gab eine zusammenhängende Erklärung zu dem Vorfall ab. Sie erklärte, dass sie sich nicht fotografieren lassen wollte, daraufhin von den Polizist*innen fixiert wurde und für sie alles viel zu schnell ging, um irgendwelche Bewegungen, geschweige denn gezielte Schläge oder Stösse gegen irgendjemandes Brustkorb, auszuführen.

Obwohl sich die beiden Zeug*innen in ihren Aussagen widersprachen und ihre Aussagen konträr zu jener der angeklagten Person waren, wurde ihnen Glauben geschenkt und es gab – aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe – eine Verurteilung zu 5 Monaten unbedingter Haft.

Dass es eine zusammenhängende Erklärung gab und die angeklagte Person sich nicht dem Frage-Antwort-Spiel der Justiz hingab, wurde ihr zudem negativ angelastet. Das liberale Scheißgelaber der Richterin zur Urteilsbegründung stellte sich dann noch als i-Tüpfelchen der ganzen Farce heraus: Sich ebenfalls an das Publikum wendend beteuerte sie, wie sehr sie es schätzt, dass Menschen für Gerechtigkeit sind, aber dass man die Arbeit von den aufrichtigen Polizist*innen, die sich für Gerechtigkeit einsetzen, respektieren muss und sie nicht dabei und bei ihrer aufrichtigen Arbeit behindern darf – wenn dann nur passiv.

Dafür zu sorgen, dass leerstehende Häuser unbewohnt bleiben und die Anfertigung eines Lichtbildes sind anscheinend sehr wichtig, um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

 

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Die Person ist weiterhin im Gefängnis.